|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder bis 5 Jahre (im Bett der Eltern) frei ! Die Preise verstehen sich pro Zimmer und Nacht. Gültig bis 29.12.2012 ! Zimmerpreise inklusive Frühstücksbuffet und aller Abgaben! Check-in von 13:00 - 19:00 Uhr möglich !!!
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss eines Storno- und/oder Urlaubsschutzes der Europaeischen Reiseversicherung die ganz einfach hier gebucht werden kann : STORNOBEDINGUNGEN
CANCELLATION POLICY
FRAIS D`ANNULATION
RESCISIÓN DEL CONTRATO DE HOSPEDAJE
RECESSO DEL CONTRATTO ALBERGHIERO
AUSZUG AUS DEN ÖSTERREICHISCHEN HOTELVERTRAGSBEDINGUNGEN (ÖHVB) : § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger 5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Behinderungen der Anreise 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. 5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. § 7 Rechte des Vertragspartners 7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien(Hausordnung). § 8 Pflichten des Vertragspartners 8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|